Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Petr Uzel, Flößaustraße 54, Fürth – nachfolgend Unternehmer

  1. Leistungen
    1. Der Unternehmer erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Der Unternehmer erbringt im wesentlichen verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Begründung, Erhaltung, Verlegung oder Aufgabe eines Hausstandes (Wohnung) oder Unternehmens. So führt der Unternehmer insbesondere Umzüge durch, entrümpelt und beräumt Wohnungen sowie montiert Küchen und Möbel.
    2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese, sofern sie der Unternehmer den Umständen nach für erforderlich halten durfte, durch den Absender zuzüglich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.
    3. Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungs- umfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten einschließlich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.
    4. Das Personal des Unternehmers sowie Dritter, welche sich der Unternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung bedient, sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Dübel-, Elektro-, Sanitär- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
    5. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Unternehmer nur für sorgfältige Auswahl.
  2. Beiladungstransport
    1. Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
  3. Beauftragung Dritter
    1. Der Unternehmer kann, soweit nichts anderes vereinbart ist, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung beauftragen.
  4. Hinweispflichten des Kunden
    1. Soweit das Umzugsgut durch den Kunden selbst verpackt wird oder keine Verpackung und Kennzeichnung durch den Unternehmer erfolgt, weist der Unternehmer den Kunden auf den Haftungsausschluss gem. § 451 d Abs. 1 Ziff. 2 HGB hin. Zur Überprüfung des vom Kunden verpackten Gutes ist der Unternehmer weder berechtigt noch verpflichtet, außer in Fällen der offensichtlichen Ungeeignetheit der Verpackung.
    2. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmer rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. Gefährliches Gut im Rahmen des Umzugs sind feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, übelriechende oder ähnliche Güter. Dazu zählen insbesondere Akkus, Batterien, Brenn- und Heizmittel, Chemikalien, Gase, Lösungsmittel, Munition, etc.
    3. Für Umzugsgut, das aufgrund seiner Größe oder seines Gewichtes und der Bedingungen am Zielort nicht ohne die Gefahr von Beschädigungen entladen werden kann, hat der Unternehmer vom Kunden Weisungen einzuholen. Bei Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen gilt § 419 HGB.
  5. Aufrechnung
    1. Gegen Ansprüche des Unternehmers ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
  6. Weisungen und Mitteilungen
    1. Weisungen und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Unternehmer zu richten.
  7. Bestimmung des Umzugsgutes
    1. Die Bestimmung des Umzugsgutes obliegt dem Kunden.
  8. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
    1. Das vereinbarte Entgelt einschließlich der Ansprüche des Unternehmers gem. Ziffern 1. Abs. 2 und Abs. 3 dieser Bedingungen ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung, fällig. Bei anderen Leistungen ist das vereinbarte Entgelt nach Erbringung und Fertigmeldung durch den Unternehmer fällig.
    2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
    3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Unternehmer berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Kunden, bis zur Zahlung des Entgelts und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Unternehmer berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
    4. Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Unternehmers die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Kunden zu richten sind.
    5. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
  9. Lagervertrag
    1. Im Falle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der Lagermiete für zwei Monate die eingelagerten Güter durch den Unternehmer verkauft werden. Ansonsten gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport (ALB). Diese werden auf Verlangen des KundenAuftraggebers zur Verfügung gestellt.
  10. Rücktritt und Kündigung
    1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
    2. Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen.
    3. Kündigt der Kunde , so kann der Unternehmer entweder
      (a) das vereinbarte Entgelt, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt;
      (b) oder pauschal ein Drittel des vereinbarten Entgelts verlangen.
  11. Gerichtsstand
    1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Kunden beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
    2. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit anderen als Vollkaufleuten gilt § 30 ZPO.
  12. Rechtswahl
    1. Es gilt deutsches Recht.
  13. Mündliche Nebenabreden
    1. Mündliche Nebenabreden, Absprachen, Zusagen bedürfen der Schriftform.
  14. Datenschutz
    1. Bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gilt die Datenschutzerklärung des Unternehmers.
  15. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine Bestimmung, oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, oder werden, so tritt eine Bestimmung in Kraft die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.